AGBs




AGBs von Kokoro - Japanreiseberatung und Planung

Sansibarstr. 54, 13351 Berlin, Stand: 3.3.2021

Sehr geehrte Reisende,
Kokoro tritt unter keinen Umständen als Vermittler von Reiseleistungen oder verbundenen Reiseleistungen im Sinne von § 651W BGB auf! Alle Leistungen beinhalten lediglich die Beratung und Reisevorschläge. Es werden keine Reiseleistungen vermittelt.

Inhalt
1. Allgemeines
2. Vertragspartner und Vertragsschluss
3. Bezahlung
4. Leistungen
5. Leistungs- und Preisänderungen
6. Rücktritt durch die Reisenden oder Vertragsänderungen durch die Reisenden
7. Rücktritt und Kündigung durch kokoro
8. Abhilfe, Minderung, Kündigung
9. Haftung
10. Pflichten von kokoro bei Reklamationen gegenüber den Leistungsträgern
11. Mitwirkungspflichten der Reisenden
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
13. Datenschutz nach DSGVO
14. Allgemeines

1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die angebotenen Reiseberatungen und Consulting für die Verbraucher (im Nachfolgenden „Reisende“ genannt).
1.2. Der Reiseberater (im Nachfolgenden „kokoro“ genannt) bietet auf dieser Webseite Reiseberatung und Japan-Consulting an. Kokoro tritt nicht als Reiseunternehmer oder Vermittler von Pauschalreisen oder (verbundenen) Einzelleistungen nach § 651W BGB auf.
1.3. Es gelten die jeweiligen AGBs der einzelnen im Vertrag empfohlenen Leistungsträger.

2. Vertragspartner und Vertragsschluss
2.1. Abschluss des Vertrages erfolgt durch Anmeldung (= Vertragsangebot) und die Bestätigung (= Vertragsannahme durch kokoro).
2.2. Mit der Vertragsannahme, die schriftlich oder per E-Mail erfolgen kann, bieten die Reisenden kokoro den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage des vorher präsentierten Vertragsangebotes verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch kokoro zustande. Der Vertrag und die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird kokoro den Reisenden die Bestätigung aushändigen. Diese wird die wesentlichen Angaben zu den gebuchten Leistungen zusammenfassen.
2.3. Kokoro agiert als Reiseberater, die empfohlenen Leistungen (bspw. Hotel, Flug oder Besichtigungen) erfordern stets ein separates Vertragsverhältnis zum Leistungsträger und unterliegen den AGBs der Leistungsträger.
2.4. Kokoro hat keinen Einfluss auf Reisemodalitäten und Bedingungen der jeweiligen Anbieter, Preisschwankungen oder nachträgliche Änderungen sind möglich und nicht auszuschließen.

3. Bezahlung 3.1. Mit Vertragsschluss (die Aushändigung der Bestätigung durch kokoro) ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Vertragspreises zu leisen.
3.2. Die Anzahlung wird generell innerhalb zwei Wochen nach Vertragsabschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 5 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig.
3.3. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen die Reisenden auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann kokoro von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten.
3.4. Kokoro kann bei Rücktritt der Reisenden vom Beratungsvertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren verlangen. Wenn die Reisenden die Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich kokoro zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 20,– zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt den Reisenden unbenommen.
3.5. Sollten die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 7 Tagen vor Reiseantritt den Reisenden zugänglich gemacht worden sein, so ist Kokoro diesbezüglich umgehend zu informieren. Im Interesse der Reisenden bittet Kokoro diesen, die Unterlagen nach Erhalt selbst sorgsam zu prüfen.

4. Leistungen
4.1. Die Leistungsverpflichtung von Kokoro ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt des Beratungsvertrages und den darin mit den Reisenden festgehaltenen Leistungspunkten.
4.2. Leistungsträger (Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe, Sportanbieter, Skiliftbetreiber, Beförderungsunternehmen für Schiff, Bus und Fahrbetriebe usw.) sind von kokoro nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über den Vertragsinhalt von kokoro hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
4.3. Orts-, Hotel oder Hausprospekte, die nicht von kokoro herausgegeben werden, sind für den Beratungsvertrag unverbindlich.
4.4. Mit kokoro wird ein Beratungsvertrag über die Reiseberatung der Reisenden geschlossen, Leistungsträger der einzelnen, nicht von kokoro vermittelten Leistungen sind die Leistungsträger vor Ort (Fluggesellschaft, Hotel etc.) und in jedem Fall gelten die AGBs der Leistungsträger.
4.5. Kokoro ist frei von Aufklärungspflichten; wird den Reisenden im Sinne des geschlossenen Beratungsvertrages die Landesüblichen, für die Reise notwendigen Informationen über Impfungen, Einreise- und Visabestimmungen, etc. zukommen lassen.
4.5.1. Entsprechende Hinweispflichten von kokoro beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus aktuellen, branchenüblichen Informationsquellen. Eine spezielle Nachforschungspflicht kokoros besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht.
4.5.2. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt kokoro bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie gem.von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der empfohlenen Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
4.6. Alle Informationen sind mit bestem Wissen recherchiert und aufgearbeitet, jedoch ohne Gewähr, da es seitens der Leistungsträger immer kurzfristig zu Zeitenänderungen, Preisänderungen, Ablaufänderungen oder ähnlichem kommen kann. Bei Kenntnisnahme etwaiger Änderungen werden die Reisenden informiert. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet kokoro gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, es wird ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen.
4.7. Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumenten ist kokoro ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet.
4.8. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist kokoro nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter zu ermitteln und/oder anzubieten. Empfehlungen richten sich immer nach den Interessen der Reisenden und berücksichtigen ein vorher festgelegtes Budget.
4.9. Die Vergütung erfolgt in € (Euro). Zur Berechnung eines Budgets im Rahmen der Vertragserstellung werden die Kosten vor Ort von kokoro in € (Euro) umgerechnet, um den jeweiligen Vorstellungen der Reisenden entsprechen zu können. Während der Planung arbeitet kokoro mit ¥ (Japanische Yen), gibt aber immer den aktuellen Wechselkurs zur Kontrolle an.

5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Beratungsvertrages, beispielsweise durch Mehraufwand, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von kokoro nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung des Vertrages führen.
5.2. Die Reisenden haben das Recht, unverzüglich nach der Erklärung Kokoros über die Preiserhöhung - sofern nicht von Kokoro übermittelt - die Ursache für die Kostenänderung zu erfahren.
5.3. Gemäß 2.3. und 2.4. hat kokoro keinen Einfluss auf etwaige Preisänderungen der einzelnen Leistungsträger.

6. Rücktritt durch die Reisenden oder Vertragsänderungen durch die Reisenden
6.1. Die Reisenden können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei kokoro. Den Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. Treten die Reisenden vom Vertrag zurück, so kann kokoro Ersatz für die bisher erbrachten Arbeitsstunden für die jeweilige Planung geltend machen.
6.3. Nach Bereitstellung der Reiseplanung (mind. 5 Wochen vor Reiseantritt) werden 100% der Kosten fällig, da seitens Kokoro die Leistung vollständig erbracht worden ist.
6.4. Änderungen des Vertragsinhaltes nach Vertragsabschluss sind möglich, bedürfen der schriftlichen Form und Aufnahme in den Vertrag.
6.4.1. Sofern es sich um eine erhebliche Änderung und damit einhergehende grundlegend größeren Arbeitsaufwand handelt, kann kokoro den bereits vereinbarten Vertragspreis gem. 5.1. anheben. Diese Änderung wird ebenfalls mit den Reisenden besprochen und bedarf einer Bestätigung.

7. Rücktritt und Kündigung durch kokoro
7.1. Kokoro kann nach Abschluss des Vertrages diesen kündigen, sofern die Reisenden in erheblichem Maße unkooperativ verhalten, etwa durch fehlende Kommunikation oder Verweigerung von Information, die zur Vertragserfüllung seitens kokoro unabdingbar sind.
7.2. Die Kündigung erfolgt fristlos, sofern auch nach mehrmaligen Kommunikationsversuchen die Vertragserfüllung nicht möglich ist.
7.3. Kokoro behält sich in diesem Fall den Anspruch auf die im Vertrag festgelegten Kosten.

8. Abhilfe, Minderung, Kündigung
8.1. Wird eine Vertragsleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, können die Reisenden Abhilfe verlangen. Kokoro kann die Abhilfe verweigern, wenn es einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

9. Haftung
9.1. Kokoro haftet als Berater nicht für Mängel und Schäden, die den Reisenden im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit oder der durchgeführten Reise entstehen.

10. Pflichten von kokoro bei Reklamationen gegenüber den Leistungsträgern
10.1. Die Reisenden sind verpflichtet etwaige Ansprüche gegenüber den empfohlenen Leistungsträgern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber kokoro gewahrt. Fristen sind ausschließlich beim Leistungsträger einzuhalten.
10.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den empfohlenen Leistungserbringern beschränkt sich die Pflicht kokoros auf die Erteilung der erforderlichen und ihm bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen.
10.3. Bezüglich etwaiger Ansprüche der Reisenden gegenüber den emfphohlenen Leistungserbringern besteht keine Pflicht kokoros zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

11. Mitwirkungspflichten der Reisenden
11.1. Die Reisenden haben für sie erkennbare Fehler oder Mängel der Beratungstätigkeit kokoros nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die empfohlenen Leistungsträger.
11.2. Die Reisenden werden in ihrem eigenen Interesse gebeten, kokoro auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Empfehlungen hinzuweisen.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen kokoro und Reisenden, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.2. Die Reisenden können kokoro nur an dessen Sitz verklagen.
12.3. Für Klagen von kokoro gegen die Reisenden ist der Wohnsitz der Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diese Fällen ist der Sitz von kokoro maßgebend.

13. Datenschutz nach DSGVO
13.1. Nach DSGVO Art. 1, Abs. 1 werden die personenbezogenen Daten, die die Reisenden kokoro zur Verfügung stellen, elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.
13.2. Soweit sich kokoro zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten externer Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau) bedient, wird der Schutz personenbezogener Daten der Reisenden durch die Vereinbarung der sogenannten „EU-Standardvertragsklauseln“ abgesichert.
13.3. Sensible Daten der Reisenden werden von kokoro nur nach voriger Einwilligung durch die Reisenden verarbeitet, sofern Sie für die Durchführung des Vertrages zwingend notwendig sind.
13.4. Die Reisenden sind berechtigt, jederzeit Auskunft der bei kokoro über die Reisenden gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Den Reisenden steht des weiteren das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde zu.

14. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Beratungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden AGBs.

Kokoro - Japanreiseberatung und Planung
Anne Zander
Sansibarstr. 54
13351 Berlin


info@kokoro-reisen.de
BACK